Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie sind neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs. Was müssen Sie tun?
- die Zulassungsbehörde über den Halterwechsel informieren
- der Zulassungsbehörde einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorlegen
- generell eine Hauptuntersuchung bei Halterwechsel durchführen lassen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Sie haben beide richtigen Antworten gewählt. Als neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Halterwechsel zu melden und einen Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorzulegen. Eine zusätzliche Hauptuntersuchung ist beim Halterwechsel dagegen nicht grundsätzlich erforderlich, solange die aktuelle Plakette noch gültig ist. Diese beiden Schritte sind gesetzlich vorgeschrieben, damit der Fahrzeugbestand aktuell bleibt und der Versicherungsschutz sichergestellt ist.
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